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BGH, 15.06.2011 - 4 StR 189/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten; Revision wird mangels Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten verworfen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Revision wird mangels Rechtsfehlern zum Nachteil des Angeklagten verworfen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 4 StR 189/11
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist auch auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. - nicht zu beanstanden.